Im Prinzip kann man als Versicherter auch ein weiteres Fahrzeug in der Kfz-Versicherung versichern lassen. In diesem Fall gilt dieser als Zweitwagen, der zusätzlich zum bereits versicherten Erstwagen mit einer Kfz-Versicherung ausgestattet wird. Ein Beispiel: Ein Familienvater meldet den Wagen seines Sohnes, der erst vor kurzem seinen Führerschein gemacht hat, unter seinem Namen an und versichert diesen. Da Führerschein-Neulinge mit einer schlechten Schadenfreiheitsklasse in die Versicherung einsteigen, müsste der Sohn andernfalls einen sehr hohen Beitrag zahlen. Bei der Versicherung als Zweitwagen dagegen liegt die Prämie deutlich niedriger.
Bei vielen Gesellschaften wird der Zweitwagen in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 1/2 eingestuft, in der Regel liegt der zu zahlende Beitrag damit bei einer Höhe von 100 bis 140 Prozent. Die Prozent-Einstufung unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung, daher ist eine genaue Angabe des Betrags nicht möglich. Fahranfänger müssten andernfalls in der SF-Klasse 0 starten, die normalerweise bei 240 Prozent liegt.
Noch wesentlich mehr Geld können Versicherte sparen, wenn sie eine Versicherung bei einer Gesellschaft abschließen, die den Zweitwagen zum gleichen Tarif wie den Erstwagen einstuft. Im günstigsten Fall, also nachdem man als Fahrer 20 bis 25 Jahre lang unfallfrei gefahren ist, liegt die zu zahlende Prämie lediglich bei 30 oder 35 Prozent. Wird diese auch auf den Zweitwagen übertragen, lassen sich pro Jahr schnell mehrere Hundert Euro sparen.
Grundsätzlich muss man seinen Zweitwagen nicht bei der gleichen Gesellschaft versichern, bei der auch der Erstwagen versichert ist. Selbst für den Fall, dass beide Wagen beim gleichen Versicherer sind, gilt jedoch der Grundsatz, dass die Verträge unabhängig voneinander sind. Das bedeutet, dass selbst bei einem Unfall, den der Fahrer des Zweitwagens verursacht hat, nur dieses Fahrzeug in der SF-Klasse hochgestuft wird. Die SF-Klasse für den Erstwagen bleibt von diesem Unfall in jedem Fall unberührt, egal ob beide Autos beim gleichen oder bei unterschiedlichen Versicherern gemeldet sind.