Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss dazu den Vertrag bei seiner bisherigen Versicherung kündigen. Dieser Hinweis ist durchaus angebracht, da beispielsweise Stromversorger oder Telefonanbieter oft die Kündigung des bisherigen Vertrags für den Kunden übernehmen. Dies führt bisweilen zu Missverständnissen, denn die neue Kfz-Versicherung kann das nicht tun!
In Normalfall ist jedes Jahr der 30. November der Stichtag für die Kündigung. Verträge laufen üblicherweise zum Jahresende aus, der Stichtag für die Kündigung ergibt sich aus der einzuhaltenden Kündigungsfrist von einem Monat. Deshalb wird zum 31.12. oder zum 01.01. des Folgejahres gekündigt, allerdings mit der Kündigungsfrist bis zum 30.11.
Wichtig ist, dass die Kündigung den Versicherer zu diesem Stichtag erreicht, sie sollte also einige Tage vorher abgeschickt werden. Wer sicher gehen will, tut dies per Einschreiben. In Streitfällen muss grundsätzlich der Absender eines Schreibens den Zugang beim Empfänger nachweisen. Dies ist bei normalen Briefen nicht möglich.
Einige Versicherungen passen in jüngster Zeit das Versicherungsjahr nicht mehr dem Kalenderjahr an. Das bedeutet, dass diese Verträge jährlich zum Datum des Vertragsabschlusses gekündigt werden können. Wurde der Vertrag also beispielsweise zum 1. Juli abgeschlossen, muss die Kündigung die Versicherung spätestens am 31. Mai erreichen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein genauer Blick in den Vertrag, um das richtige Kündigungsdatum nicht zu verpassen. Ein Tipp dazu: Bisweilen lassen die Versicherungen dem Kunden die Wahl zwischen der oben beschriebenen üblichen Regelung und dieser neuen Variante. Es empfiehlt sich, sich für die traditionelle Variante mit der Kündigung zum Jahresende zu entscheiden, weil die Anbieter zu dieser Zeit mit attraktiven Angeboten um Neukunden werben. Wer im Laufe des Jahres wechselt, zahlt oft erheblich mehr für seine neue Kfz-Versicherung.
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und unterschrieben ist. Nicht rechtswirksam sind Kündigungen, die per E-Mail oder über ein Kontaktformular auf der Homepage der Versicherung verschickt werden. Manche Versicherer nehmen diese Kündigungen zwar entgegen, allerdings ist darauf kein Verlass! Abgesehen davon sind beim Kündigungsschreiben keine besonderen Vorschriften zu beachten. Aus dem Inhalt des Schreibens muss lediglich eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine Kündigung handelt und welcher Vertrag gekündigt werden soll. Üblicherweise bestätigen die Versicherungen den Eingang eines Kündigungsschreibens, aber zwingend vorgeschrieben ist das nicht. Eine Vertragskündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Bestätigung oder Annahme durch den Empfänger.
Die bisherige Versicherung kann sofort gekündigt werden, wenn das versicherte Auto verkauft wird. Auch im Fall einer Preiserhöhung (Anhebung des Grundtarifs oder Änderungen der Typ- / Regionalklasse) und nach einem Schadensfall genießt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.