Startseite Kostenloser Versicherungsvergleich Ratgeber

Kfz Versicherung für Fahranfänger

Optionale- und verpflichtende Versicherungen für Fahranfänger

Viele Fahranfänger sehnen sich alsbald nach einem eigenen Kraftfahrzeug, schließlich verspricht es Mobilität und Unabhängigkeit. Aufgrund der mangelnden Fahrpraxis geht von Fahranfängern jedoch, rein statistisch betrachtet, ein erhöhtes Unfallrisiko aus. Daraus folgern Versicherer ihrerseits erhöhte Versicherungsprämien. Daher gilt es sich intensiv mit den Versicherungsmodellen im Kfz-Bereich auseinander zu setzen, denn nicht alle sind verpflichtend und zielführend. Zudem sollte individuell abgewogen werden, ob sich optionale Versicherungsleistungen tatsächlich lohnen. Verpflichtend ist in jedem Fall der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich für jedes zugelassene Fahrzeug vorgeschrieben. Im Falle eines schuldhaft hervorgerufenen Sach- oder Personenschadens deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden Dritter bis zu einer vertraglich festgelegten Deckungssumme ab. Zu den bereits angesprochenen optionalen Versicherungsangeboten zählen die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Im Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung sind spezifische Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Die Vollkaskoversicherung ergänzt wiederum den Teilkasko-Schutz um eine Absicherung bei schuldhaft herbeigeführten Schäden am eigenen Kraftfahrzeug sowie um Vandalismusschäden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Vollkaskoversicherung jedoch nicht.

Vertragliche Besonderheiten bei Fahranfänger

Wie eingangs angemerkt, erwartet Fahranfänger in der Regel ein hoher finanzieller Aufwand bei der Zulassung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges. Alle Versicherungsunternehmen verlangen von Fahranfängern eine höhere Versicherungsprämie, die einen Risikoaufschlag beinhaltet. Insbesondere bei jungen Männern ist dieser Aufschlag hoch, gelten sie doch als besonders unfallgefährdet. Resultat ist ein hohes Versicherungsrisiko für den Versicherer. Das Risiko ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung an der Schadensfreiheitsklasse abzulesen. Fahranfänger beginnen in der Stufe 0, was einem Beitragssatz von 200 – 260% gleichkommt. Die Prozentwerte können sich je nach Versicherungsgesellschaft unterscheiden. Die SF-Klasse erhöht sich temporär und hängt von der unfallfreien Zeit des Versicherungsnehmers ab. In der Regel klettert sie jeweils im Folgejahr um eine Klasse nach oben.

Tipps zur Reduzierung der Versicherungsprämie

Aufgrund des beachtlichen Beitragssatzes kann der Traum vom eigenen Fahrzeug schnell aus geträumt sein. Damit dieser Umstand nicht eintritt, gibt es sinnvolle Lösungen zur Reduzierung der Versicherungsprämie. Verfügen die Eltern bereits über eine bestehende Kfz-Versicherung, ist es möglich ein zweites Fahrzeug über die sogenannte Zweitwagenregelung zu versichern. Daraus ergibt sich in der Regel mindestens eine Einstufung in SF-Klasse 1/2. So lässt sich ein Beitragssatz von 100 – 140 % erzielen. Ferner ist es ratsam die Typenklasseneinstufung eines Fahrzeuges zu beachten. Auch hier besteht beträchtliches Einsparpotential. Optionale Kfz-Versicherungen lohnen nur dann, wenn das Fahrzeug einen gewissen Schätzwert übersteigt. Eine Vollkaskoversicherung rentiert sich in der Regel nur bei Neuwagen beziehungsweise sehr hochwertigen Gebrauchtwagen. Wird das Fahrzeug ausschließlich von dem Fahranfänger betrieben, können über einen Alleinfahrer-Rabatt zusätzlich Gelder eingespart werden.



Home   Datenschutz   Impressum